In Kürze werden wir die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren erstellen. Dazu ist eine Ablesung Ihrer Wasserzähler notwendig. Bitte lesen Sie daher Ihren Wasserzähler zum 31.12.2025 ab, hierfür haben Sie auch den Ablesebrief im Dezember erhalten. Gerne können Sie diesen für die Ablesung nutzen.  Eine Abgabe ist bis einschließlich 11.01.2026 möglich, nicht abgegebene Zählerstände werden von uns geschätzt.
Nutzen Sie einfach und unkompliziert die Online-Zählerstandsmeldung über das Bürger-Service-Portal. Eine Übersendung per Post, Telefax oder E-Mail ist aber natürlich ebenfalls möglich.