Wichtige Informationen – schnell, verständlich und übersichtlich für Sie erklärt
KOMMUNALWAHL 2026
KOMMUNALWAHL 2026
Wichtige Informationen – schnell, verständlich und übersichtlich für Sie erklärt
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Wir werden Ihnen auf dieser Seite nach und nach wichtige Informationen zur bevorstehenden Kommunalwahl 2026 veröffentlichen.
Speichern Sie sich doch jetzt schon mal den Wahltermin ein: >> Sonntag, 08. März 2026 << |
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| Informationsflyer zur Kommunalwahl
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat für die Kommunalwahl einen Flyer erstellt. |
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Kommunalwahl 2026: Wie kann ich wählen?
Ein Erklärvideo des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. |
Kommunalwahl 2026 - Fragen & Antworten
Bei der Kommunalwahl gibt es einiges zu beachten. Wie läuft die Wahl ab, welche Voraussetzungen gibt es?
Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengetragen und mit einfachen Worten für Sie beantwortet.
Lesen Sie sich gerne in Ruhe die Fragen durch. Die Antworten können Sie dann über den Button „Read more“ einblenden lassen.
Die nächste Wahl ist die Kommunalwahl am Sonntag, 08. März 2026.
Die Stimmen werden in „Wahllokalen“ abgegeben. Das sind meist öffentliche Gebäude wie Schulen oder ähnliches.
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Der Stimmbezirk für die persönliche Wahl befindet sich in der Mehrzweckhalle im Schulzentrum Immenreuth, Kemnather Straße 42, 95505 Immenreuth
Die Briefwahlbezirke befinden sich in der Aula sowie im Klassenzimmer 4 der Grundschule Immenreuth, Kemnather Straße 42, 95505 Immenreuth |
Die genaue Anschrift Ihres Wahllokals entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen spätestens bis zum 15. Februar 2026 per Post zugeht.
Bei Rückfragen steht Ihnen das kommunale Wahlamt unter der Telefonnummer 09642 / 921613 gerne zur Verfügung.
Ob man zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Wahlberechtigt ist, wer:
In der Regel ist wahlberechtigt, wer eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.
Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer
Wer im Besitz eines Wahlscheines der Gemeinde Immenreuth ist, kann das Stimmrecht wie folgt ausüben:
Jede stimmberechtigte Person kann nur einmal und nur persönlich wählen.
Nein, die Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter ist NICHT möglich.
Das Wahlrecht in der bisherigen Gemeinde entfällt. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde zu den Landkreiswahlen ist auf Antrag bis spätestens 15. Februar 2026 möglich. Zu beachten ist, ob Sie in einen anderen Landkreis umziehen. Sehen Sie sich hierzu auch die Frage „Ich ziehe nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um. Darf ich trotzdem wählen?“ an.
Nein, hier wird das Stimmrecht für alle vier Wahlen entzogen.
Dabei ist zu beachten:
Die Wahlen in Deutschland laufen nach einem festen Plan ab, um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten:
Am Wahlsonntag, 08. März 2026 ist das Wahllokal von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann jede wahlberechtigte Person in der Mehrzweckhalle des Schulzentrums Immenreuth ihre Stimme abgeben.
Nach 18 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung. Das vorläufige Ergebnis gibt es noch am Abend oder in der Nacht, und das endgültige Ergebnis folgt ein paar Tage später. Das Wahlteam in Immenreuth wird die Ergebnisse voraussichtlich alle noch am Wahlabend auszählen. Wichtiger Hinweis! Diese Ergebnisse sind nur vorläufige Ergebnisse.
| Die Stimmen werden in den verschiedenen Wahllokalen ermittelt, und am Ende zu einem Ergebnis zusammengeführt.
Die abgegebenen Stimmen werden wie folgt ermittelt:
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Wahlbeobachter kontrollieren den fairen/korrekten Ablauf der Wahlen. Sie sind Personen, die darauf achten, dass die Wahlregeln eingehalten werden, von der Stimmabgabe bis zur Auszählung der Stimmen.
Wahlbeobachter greifen dabei nicht in den Wahlprozess ein, sondern protokollieren nur, was sie sehen. Alle Wahlberechtigten dürfen bei öffentlichen Wahlen als Beobachter teilnehmen. Dafür ist keine Anmeldung nötig. Man darf aber nicht stören und muss sich an die Anweisungen der Wahlleitung halten.
Jede Person gibt ihre Stimme unbeobachtet in der Wahlkabine ab.
Direkt nach Schließung des Wahllokals werden die Stimme öffentlich ausgezählt. Jeder kann zuschauen, um sicherzustellen, dass alles fair abläuft.
Wahlhelfende arbeiten in Teams und kontrollieren sich gegenseitig. Die Ergebnisse werden mehrfach geprüft.
Die Stimmen von Bürgermeister/-in und Landrat bzw. Landrätin werden von Hand ausgezählt
Der Gemeinderat sowie der Kreistag werden im Anschluss mittels EDV ausgezählt.
Nicht wählen zu gehen hat zwar keine direkten Folgen, weil es in Deutschland keine Wahlpflicht gibt. Es kann aber große Folgen auf die Zukunft haben.
Jede Stimme zählt, denn Wahlen bestimmen, wer Gesetze macht und Entscheidungen trifft. Wenn man nicht wählen geht, überlässt man die Entscheidung über unsere Zukunft anderen. Besonders bei niedriger Wahlbeteiligung haben Parteien mit engagierten Wählenden mehr Einfluss. Auch ungültig wählen (z. B. leeren Stimmzettel abgeben) wird als Teilnahme gezählt, zeigt aber Unzufriedenheit.
Wer wählt, zeigt, dass die eigene Meinung zählt – auch dann, wenn die Entscheidung schwerfällt. Doch durch die Teilnahme an der Wahl kann man Parteien oder Anliegen unterstützen, die einem wichtig sind und damit die Zukunft aktiv mitgestalten.
Dass alle Menschen ihre Stimme einfach und gleichberechtigt abgeben können. Dazu gibt es folgende Hilfen:
Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können eine vertraute Person zur Wahlkabine mitnehmen. Diese Person darf beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen.
Unser Wahllokal in der Mehrzweckhalle im Schulzentrum Immenreuth ist so gestaltet, dass man mit Rollstuhl oder Gehhilfe gut hineinkommt. Ihr Wahllokal ist barrierefrei!
Es gibt oft besondere Hilfsmittel, z.B. Schablonen für Menschen mit Sehbehinderung. Diese Hilfsmittel können Sie gerne zur Wahl mitbringen.
Die Briefwahl ist ebenfalls barrierefrei, da man von zu Hause aus wählen kann.
Um Ihre Stimme bei der nächsten Wahl abgeben zu können, müssen zwei Sachen zum Wahllokal mitgenommen werden:
Sollte per Post bei Ihnen bis spätestens 15. Februar 2026 eintreffen. Hier finden Sie auch den genauen Standort Ihres Wahllokals (also wo Sie hingehen müssen)
Das braucht es um Ihre Identität zu prüfen. Das Ausweisdokument kann auch genutzt werden, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist.
Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht erhalten oder verloren haben, können Sie trotzdem noch wählen gehen:
Wahlberechtigte sind normalerweise im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können also das Wahlamt über die 09642/921613 kontaktieren um sicherzustellen, ob Sie wahlberechtigt sind.
Am Wahltag können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Bringen Sie dazu einfach Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass ins zuständige Wahllokal mit.
Wenn man am Wahltag nicht vor Ort wählen kann, weil man krank oder verreist ist, kann man trotzdem noch an der Kommunalwahl 2026 teilnehmen. Die Lösung hierfür ist die Briefwahl. Hierfür müssen Sie die Briefwahl rechtzeitig im Rathaus beantragen.
Wichtig hierbei ist:
Auch wenn Sie sich am Wahltag im Ausland aufhalten, können Sie an der Kommunalwahl teilnehmen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Bitte beachten:
Mit der Briefwahl kann man bequem von zu Hause auswählen. So wird die Briefwahl beantragt:
Die Briefwahl kann bis zum Freitag vor dem Wahltag (06. März 2025) um 15.00 Uhr beantragt werden. Hier ist zu beachten, dass eine Beantragung über das Bürgerserviceportal nur bis zum 01. März 2026 möglich ist.
Die Briefwahl kann online bis zum 01. März 2026 beantragt über das Bürgerserviceportal beantragt werden.
Die Briefwahl kann unter katja.busch@immenreuth.de beantragt werden
Mindestangaben:
Mit der Wahlbenachrichtigung in Ihrem Briefkasten, können Sie die Briefwahl auch per Post beantragen (genaue Anleitung finden Sie in der Wahlbenachrichtigung).
Die Briefwahl kann auch persönlich beim Wahlamt beantragt werden.
Über das Telefon kann die Briefwahl NICHT beantragt werden.
Frühzeitige Stimmabgabe: neben der Briefwahl gibt es die Möglichkeit, direkt im Wahlamt vor Ort zu wählen, dies ist bei der Kommunalwahl 2026 frühestens ab 16. Februar 2026 möglich. Die Option ist praktisch für alle die bereits vor dem Wahltermin abstimmen möchten.
Die Briefwahl kann mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Zu Beachten gilt: Eine Aushändigung bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Die Briefwahlunterlagen werden bis spätestens 16.Februar 2026 bei uns im Wahlamt eingehen, und ab diesen Tag versendet.
Persönliche Vorsprache: ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung
Abholung bzw. Erhalt der Unterlagen: Frühestens ab 16. Februar 2026.
Andere Versandanschrift:
Sofern Sie eine andere Versandadresse wünschen, können Sie dies zum Beispiel auf der Wahlbenachrichtigung angeben. Bitte beachten Sie die kurze Rücksendezeit.
Mit der Briefwahl kann man bequem von zu Hause auswählen. Hier eine Vorgangsbeschreibung:
Der Wahlbrief kann kostenfrei per Post zurückgesendet oder direkt bei der Gemeindeverwaltung Immenreuth abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag (08. März 2026) um 18 Uhr bei der Behörde ankommt. Deswegen: Je früher desto besser.
Wenn Sie vergessen haben die Briefwahl rechtzeitig abzugeben, können Sie trotzdem noch am Wahltag in Ihrem Wahllokal die Stimme abgeben. Zu beachten: unbedingt den Wahlschein mit vorlegen.
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Der Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl ist gelb. Gibt es nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten, kann entweder diese oder eine andere Person gewählt werden, die dann handschriftlich in eindeutiger Weise (Name und z. B. Beruf) auf dem Stimmzettel eingetragen werden muss.Der Wähler hat nur eine Stimme! |
Der Stimmzettel für die Landratswahl ist hellblau.
Die stimmberechtigte Person kann nur eine sich bewerbende Person in eindeutig bezeichnender Weise (z.B. mit einem Kreuz) kennzeichnen.
Der Wähler hat nur eine Stimme!
Der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl ist hellgrün
Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Zahl steht ganz oben auf den Stimmzettel (12 Stimmen in Immenreuth).
Der Stimmzettel für die Kreistagswahl ist weiß.
Der Kreistag im Landkreis Tirschenreuth besteht aus 50 Kreistagsmitgliedern.
Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Zahl steht ganz oben auf den Stimmzettel (50 Stimmen im Landkreis Tirschenreuth).
ACHTUNG: Erlaubt ist beides bei der Kommunalwahl, aber es gilt zu beachten das nur soviel Stimmen verteilt werden dürfen, wie es Sitze gibt (12 Gemeinderatsmandate, 50 Kreistagsmandate)
Bei der Wahl zum Bürgermeister bzw. Landrat ist häufeln und panaschieren nicht möglich!
Damit Ihre Stimmen bei der Kommunalwahl auch gezählt werden können, muss folgendes beachtet werden:
Sollte eine Stimme für ungültig erklärt werden, können die restlichen Stimmzettel bei korrekter Stimmenabgabe trotzdem ihre Gültigkeit behalten.
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Nach 18 Uhr beginnt am Wahltag die öffentliche Auszählung. Das vorläufige Ergebnis gibt es noch am Abend oder in der Nacht, und die endgültigen Ergebnisse erfolgt nachdem der Wahlausschuss der Gemeinde und des Landkreises getagt haben zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Ergebnisse können auch auf unserer Homepage unter folgenden Link am Wahlabend eingesehen werden: Wahlergebnisse – Gemeinde Immenreuth |
Die Gemeinde benötigt bei allen Wahlen Wahlhelfer. Bei den Kommunalwahlen sind es jedoch wesentlich mehr Wahlhelfer die benötigt werden.
Mit einer kurzen Bewerbung kann man also einen wertvollen Beitrag zu fairen und transparenten Wahlen leisten.
| Dann wenden Sie sich an das Wahlamt in Immenreuth: Frau Katja Busch (Wahlleitung) unter 09642921613 oder E-Mail: katja.busch@immenreuth.de steht Ihnen hier zur Verfügung. |
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