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KOMMUNALWAHL 2026

Wichtige Informationen – schnell, verständlich und übersichtlich für Sie erklärt

INFO Wir werden Ihnen auf dieser Seite nach und nach wichtige Informationen zur bevorstehenden Kommunalwahl 2026 veröffentlichen.

Speichern Sie sich doch jetzt schon mal den Wahltermin ein:

>> Sonntag, 08. März 2026 <<

Informationsflyer zur Kommunalwahl

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat für die Kommunalwahl einen Flyer erstellt.
Hier finden Sie unter anderem Beispiele zur Stimmabgabe oder zum Wahlablauf.
Den Flyer können Sie hier einsehen. 

Kommunalwahl
 

 

Kommunalwahl - wie kann ich wählen? Kommunalwahl 2026: Wie kann ich wählen?

Ein Erklärvideo des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

 

 

 

Kommunalwahl 2026 - Fragen & Antworten

Bei der Kommunalwahl gibt es einiges zu beachten. Wie läuft die Wahl ab, welche Voraussetzungen gibt es?

Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengetragen und mit einfachen Worten für Sie beantwortet.

Lesen Sie sich gerne in Ruhe die Fragen durch. Die Antworten können Sie dann über den Button „Read more“ einblenden lassen.

Wann ist die nächste Wahl?

Die nächste Wahl ist die Kommunalwahl am Sonntag, 08. März 2026.

Was wird alles in Immenreuth gewählt?

  • Der neue Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin für Immenreuth
  • Der neue Gemeinderat, besteht in Immenreuth aus 12 Gemeinderatsmitgliedern
  • Der neue Landrat oder die neue Landrätin vom Landkreis Tirschenreuth
  • Der neue Kreistag vom Landkreis Tirschenreuth, besteht aus 50 Kreistagsmitgliedern

Wo befinden sich die Wahllokale?

Die Stimmen werden in „Wahllokalen“ abgegeben. Das sind meist öffentliche Gebäude wie Schulen oder ähnliches.

http://www.immenreuth.de/wp-content/uploads/2026/01/federal-election-2731579_1280.jpg Der Stimmbezirk für die persönliche Wahl befindet sich in der Mehrzweckhalle im Schulzentrum Immenreuth, Kemnather Straße 42, 95505 Immenreuth

Die Briefwahlbezirke befinden sich in der Aula sowie im Klassenzimmer 4 der Grundschule Immenreuth, Kemnather Straße 42, 95505 Immenreuth

Die genaue Anschrift Ihres Wahllokals entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen spätestens bis zum 15. Februar 2026 per Post zugeht.

Bei Rückfragen steht Ihnen das kommunale Wahlamt unter der Telefonnummer 09642 / 921613 gerne zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten zur Stimmabgabe gibt es?

  • Sie haben die Möglichkeit persönlich am Wahltag ins Wahllokal zu gehen, oder
  • Sie können auch per Briefwahl wählen, eine gute Möglichkeit Ihre Stimme abzugeben, wenn Sie am Wahltag verhindert sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Ob man zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Wahlberechtigt ist, wer:

  • am Wahltag Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält,
  • nicht infolge eines deutschen Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

In der Regel ist wahlberechtigt, wer eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.

Wer besitzt ein Stimmrecht?

Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer

  • in dem Wählerverzeichnis der Gemeinde Immenreuth eingetragen ist oder
  • einen Wahlschein der Gemeinde Immenreuth hat.

Wer im Besitz eines Wahlscheines der Gemeinde Immenreuth ist, kann das Stimmrecht wie folgt ausüben:

  • bei der Gemeinderatswahl, nur im Stimmbezirk von Immenreuth
  • bei Landkreiswahlen, in jedem Stimmbezirk innerhalb des Landkreises Tirschenreuth, gilt der Wahlschein zugleich für die Gemeinderatswahlen, dann wiederum ist eine Stimmabgabe nur in Immenreuth möglich
  • durch Briefwahl

Jede stimmberechtigte Person kann nur einmal und nur persönlich wählen.

Kann ich jemanden mit der Abstimmung beauftragen?

Nein, die Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter ist NICHT möglich.

Ich ziehe nach dem 25. Januar 2026 um. Darf ich trotzdem wählen?

Das Wahlrecht in der bisherigen Gemeinde entfällt. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde zu den Landkreiswahlen ist auf Antrag bis spätestens 15. Februar 2026 möglich. Zu beachten ist, ob Sie in einen anderen Landkreis umziehen. Sehen Sie sich hierzu auch die Frage „Ich ziehe nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um. Darf ich trotzdem wählen?“ an.

Ich ziehe nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um. Darf ich trotzdem wählen?

Nein, hier wird das Stimmrecht für alle vier Wahlen entzogen.

Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder Leseschwierigkeiten

  • Personen, die aufgrund einer Behinderung oder fehlender Lesefähigkeit Unterstützung benötigen, dürfen sich von einer Hilfsperson ihres Vertrauens unterstützen lassen.

Dabei ist zu beachten:

  • Die Hilfe darf nicht missbräuchlich erfolgen.
  • Die freie und selbstbestimmte Willensbildung der wahlberechtigten Person darf weder ersetzt noch beeinflusst werden.
  • Es darf kein Interessenkonflikt bei der Hilfsperson bestehen.

Was passiert am Wahltag?

Die Wahlen in Deutschland laufen nach einem festen Plan ab, um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten:

  • Öffnungszeiten des Wahllokals:

Am Wahlsonntag, 08. März 2026 ist das Wahllokal von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann jede wahlberechtigte Person in der Mehrzweckhalle des Schulzentrums Immenreuth ihre Stimme abgeben.

  • Bekanntgabe der Ergebnisse:

Nach 18 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung. Das vorläufige Ergebnis gibt es noch am Abend oder in der Nacht, und das endgültige Ergebnis folgt ein paar Tage später. Das Wahlteam in Immenreuth wird die Ergebnisse voraussichtlich alle noch am Wahlabend auszählen. Wichtiger Hinweis! Diese Ergebnisse sind nur vorläufige Ergebnisse.

Wie erfolgt die Auszählung der abgegebenen Stimmen?

 

Die Stimmen werden in den verschiedenen Wahllokalen ermittelt, und am Ende zu einem Ergebnis zusammengeführt.

Die abgegebenen Stimmen werden wie folgt ermittelt:

  • Bürgermeister und Landrat werden mittels händischer Auszählung ermittelt
  • Gemeinderat und Kreistag erfolgen über Ermittlung des Ergebnisses mittels EDV
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Kann ich die Auszählung als Wahlbeobachter persönlich verfolgen?

Wahlbeobachter kontrollieren den fairen/korrekten Ablauf der Wahlen. Sie sind Personen, die darauf achten, dass die Wahlregeln eingehalten werden, von der Stimmabgabe bis zur Auszählung der Stimmen.

Wahlbeobachter greifen dabei nicht in den Wahlprozess ein, sondern protokollieren nur, was sie sehen. Alle Wahlberechtigten dürfen bei öffentlichen Wahlen als Beobachter teilnehmen. Dafür ist keine Anmeldung nötig. Man darf aber nicht stören und muss sich an die Anweisungen der Wahlleitung halten.

Erfolgen die Wahlen sicher und fair?

  • Geheime Wahl:

Jede Person gibt ihre Stimme unbeobachtet in der Wahlkabine ab.

  • Öffentliche Auszählung:

Direkt nach Schließung des Wahllokals werden die Stimme öffentlich ausgezählt. Jeder kann zuschauen, um sicherzustellen, dass alles fair abläuft.

  • Mehrfache Kontrolle:

Wahlhelfende arbeiten in Teams und kontrollieren sich gegenseitig. Die Ergebnisse werden mehrfach geprüft.

  • Manuelle Auszählung:

Die Stimmen von Bürgermeister/-in und Landrat bzw. Landrätin werden von Hand ausgezählt

  • Technische Auszählung:

Der Gemeinderat sowie der Kreistag werden im Anschluss mittels EDV ausgezählt.

Muss ich zwingend Wählen gehen?

Nicht wählen zu gehen hat zwar keine direkten Folgen, weil es in Deutschland keine Wahlpflicht gibt. Es kann aber große Folgen auf die Zukunft haben.

Jede Stimme zählt, denn Wahlen bestimmen, wer Gesetze macht und Entscheidungen trifft. Wenn man nicht wählen geht, überlässt man die Entscheidung über unsere Zukunft anderen. Besonders bei niedriger Wahlbeteiligung haben Parteien mit engagierten Wählenden mehr Einfluss. Auch ungültig wählen (z. B. leeren Stimmzettel abgeben) wird als Teilnahme gezählt, zeigt aber Unzufriedenheit.

Wer wählt, zeigt, dass die eigene Meinung zählt – auch dann, wenn die Entscheidung schwerfällt. Doch durch die Teilnahme an der Wahl kann man Parteien oder Anliegen unterstützen, die einem wichtig sind und damit die Zukunft aktiv mitgestalten.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Wahlen?

Dass alle Menschen ihre Stimme einfach und gleichberechtigt abgeben können. Dazu gibt es folgende Hilfen:

  • Begleitung zur Wahl:

Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können eine vertraute Person zur Wahlkabine mitnehmen. Diese Person darf beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen.

  • Barrierefreie Wahllokale:

Unser Wahllokal in der Mehrzweckhalle im Schulzentrum Immenreuth ist so gestaltet, dass man mit Rollstuhl oder Gehhilfe gut hineinkommt. Ihr Wahllokal ist barrierefrei!

  • Hilfsmittel im Wahllokal:

Es gibt oft besondere Hilfsmittel, z.B. Schablonen für Menschen mit Sehbehinderung. Diese Hilfsmittel können Sie gerne zur Wahl mitbringen.

  • Briefwahl:

Die Briefwahl ist ebenfalls barrierefrei, da man von zu Hause aus wählen kann.

Welche Unterlagen werden für die Stimmabgabe benötigt?

Um Ihre Stimme bei der nächsten Wahl abgeben zu können, müssen zwei Sachen zum Wahllokal mitgenommen werden:

  1. Wahlbenachrichtigung:

Sollte per Post bei Ihnen bis spätestens 15. Februar 2026 eintreffen. Hier finden Sie auch den genauen Standort Ihres Wahllokals (also wo Sie hingehen müssen)

  1. Personalausweis oder Reisepass:

Das braucht es um Ihre Identität zu prüfen. Das Ausweisdokument kann auch genutzt werden, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist.

Ich habe meine Wahlunterlagen verloren- Kann ich trotzdem wählen gehen?

Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht erhalten oder verloren haben, können Sie trotzdem noch wählen gehen:

  • Wahlbenachrichtigung prüfen:

Wahlberechtigte sind normalerweise im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können also das Wahlamt über die 09642/921613 kontaktieren um sicherzustellen, ob Sie wahlberechtigt sind.

  • Wählen ohne Wahlbenachrichtigung:

Am Wahltag können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Bringen Sie dazu einfach Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass ins zuständige Wahllokal mit.

Ich bin zur Wahl nicht persönlich anwesend. Besteht trotzdem die Möglichkeit meine Stimme abzugeben?

Wenn man am Wahltag nicht vor Ort wählen kann, weil man krank oder verreist ist, kann man trotzdem noch an der Kommunalwahl 2026 teilnehmen. Die Lösung hierfür ist die Briefwahl. Hierfür müssen Sie die Briefwahl rechtzeitig im Rathaus beantragen.

Wichtig hierbei ist:

  1. Die Briefwahl muss rechtzeitig beantragt werden
  2. Nach Erhalt müssen die vier verschiedenen Stimmzettel korrekt ausgefüllt werden (genaue Erklärung wird mitgeliefert)
  3. Der ausgefüllte Stimmzettel muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde abgegeben werden (per Post oder persönlich, bis spätestens Sonntag, 08. März 2026)
  4. Da die Ausgabe- bzw. Rückgabefrist sehr gering ist, ist eine persönliche Abgabe ratsam.

Ich bin am Wahltag ins Ausland verreist. Kann ich dennoch wählen?

Auch wenn Sie sich am Wahltag im Ausland aufhalten, können Sie an der Kommunalwahl teilnehmen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Bitte beachten:

  • Bitte beantragen Sie in diesem Fall die Briefwahl rechtzeitig, insbesondere bei Versand ins Ausland.
  • Berücksichtigen Sie längere Postlaufzeiten aus dem Ausland
  • Wenn sich die Zusendung in ein außereuropäisches Gebiet getätigt, erfolgt der Versand mit Luftpost.
  • Werden die Wahlunterlagen an eine andere Adresse versendet, erfolgt eine zusätzliche Info an die Wohnadresse des Wahlberechtigten.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Mit der Briefwahl kann man bequem von zu Hause auswählen. So wird die Briefwahl beantragt:

  • Frist:

Die Briefwahl kann bis zum Freitag vor dem Wahltag (06. März 2025) um 15.00 Uhr beantragt werden. Hier ist zu beachten, dass eine Beantragung über das Bürgerserviceportal nur bis zum 01. März 2026 möglich ist.

  • Online:

Die Briefwahl kann online bis zum 01. März 2026 beantragt über das Bürgerserviceportal beantragt werden.

  • Per E-Mail:

Die Briefwahl kann unter katja.busch@immenreuth.de beantragt werden

Mindestangaben:

  1. Familienname
  2. Vorname
  3. Geburtsdatum
  4. Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Per Post:

Mit der Wahlbenachrichtigung in Ihrem Briefkasten, können Sie die Briefwahl auch per Post beantragen (genaue Anleitung finden Sie in der Wahlbenachrichtigung).

  • Persönlich:

Die Briefwahl kann auch persönlich beim Wahlamt beantragt werden.

  • Telefonisch:

Über das Telefon kann die Briefwahl NICHT beantragt werden.

Frühzeitige Stimmabgabe: neben der Briefwahl gibt es die Möglichkeit, direkt im Wahlamt vor Ort zu wählen, dies ist bei der Kommunalwahl 2026 frühestens ab 16. Februar 2026 möglich. Die Option ist praktisch für alle die bereits vor dem Wahltermin abstimmen möchten.

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Die Briefwahl kann mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Zu Beachten gilt: Eine Aushändigung bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Ab wann erfolgt der Versand der Unterlagen?

Die Briefwahlunterlagen werden bis spätestens 16.Februar 2026 bei uns im Wahlamt eingehen, und ab diesen Tag versendet.

Persönliche Vorsprache: ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung

Abholung bzw. Erhalt der Unterlagen: Frühestens ab 16. Februar 2026.

Andere Versandanschrift:

Sofern Sie eine andere Versandadresse wünschen, können Sie dies zum Beispiel auf der Wahlbenachrichtigung angeben. Bitte beachten Sie die kurze Rücksendezeit.

Wie läuft die Briefwahl ab?

Mit der Briefwahl kann man bequem von zu Hause auswählen. Hier eine Vorgangsbeschreibung:

  1. Folgen Sie der Anleitung (Merkblatt), die Ihnen bei der Briefwahl mitgeliefert wird.
  2. Stimmzettel ankreuzen und in den Stimmzettelumschlag legen und verschließen.
  3. Wahlschein unterschreiben.
  4. Stimmzettelumschläge und Wahlschein in den Wahlbriefumschlag legen.
  5. Wahlbriefumschlag verschließen.
  6. Briefwahlunterlagen per Post versenden bzw. in Briefkasten am Rathaus einwerfen.

Der Wahlbrief kann kostenfrei per Post zurückgesendet oder direkt bei der Gemeindeverwaltung Immenreuth abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag (08. März 2026) um 18 Uhr bei der Behörde ankommt. Deswegen: Je früher desto besser.

Wenn Sie vergessen haben die Briefwahl rechtzeitig abzugeben, können Sie trotzdem noch am Wahltag in Ihrem Wahllokal die Stimme abgeben. Zu beachten: unbedingt den Wahlschein mit vorlegen.

Wie wähle ich den Bürgermeister richtig? Wie ist mein Stimmzettel hierfür gültig?

 

 

http://www.immenreuth.de/wp-content/uploads/2026/01/municipal-election-4878405_1280.jpg Der Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl ist gelb.
Gibt es nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten, kann entweder diese oder eine andere Person gewählt werden, die dann handschriftlich in eindeutiger Weise (Name und z. B. Beruf) auf dem Stimmzettel eingetragen werden muss.Der Wähler hat nur eine Stimme!

 

Wie wähle ich den Landrat richtig? Wie viele Stimmen habe ich?

Der Stimmzettel für die Landratswahl ist hellblau.

Die stimmberechtigte Person kann nur eine sich bewerbende Person in eindeutig bezeichnender Weise (z.B. mit einem Kreuz) kennzeichnen.

Der Wähler hat nur eine Stimme!

Wie funktioniert eine Gemeinderatswahl? Wie wähle ich hier richtig?

Der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl ist hellgrün

  • In Immenreuth besteht der Gemeinderat aus 12 Gemeinderatsmitgliedern.
  • Jede wahlberechtigte Person hat 12 Stimmen zu vergeben.
  • Pro Bewerberin oder Bewerber dürfen maximal 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren)
  • die Stimmen können auch auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und Listen verteilt werden (Panaschieren)
  • es ist aber auch möglich, eine Liste unverändert zu wählen (Listenwahl/Listenkreuz). Dann erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber der gewählten Liste eine Stimme.
  • Es ist auch eine Mischform möglich. Liste ankreuzen und zusätzlich einzelne Kandidaten streichen oder auch Stimmen auf andere sich bewerbende Personen zu vergeben. Jedoch ist es NICHT möglich zwei Listenkreuze zu vergeben.

Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.  Die Zahl steht ganz oben auf den Stimmzettel (12 Stimmen in Immenreuth).

Wie wähle ich den Kreistag richtig? Wie viele Stimmen stehen mir zur Verfügung?

Der Stimmzettel für die Kreistagswahl ist weiß.

 Der Kreistag im Landkreis Tirschenreuth besteht aus 50 Kreistagsmitgliedern.

  • Jede wahlberechtigte Person hat 50 Stimmen zu vergeben.
  • Pro Bewerberin oder Bewerber dürfen maximal 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren)
  • die Stimmen können auch auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und Listen verteilt werden (Panaschieren)
  • es ist aber auch möglich, eine Liste unverändert zu wählen (Listenwahl/Listenkreuz). Dann erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber der gewählten Liste eine Stimme.
  • Es ist auch eine Mischform möglich. Liste ankreuzen und zusätzlich einzelne Kandidaten streichen oder auch Stimmen auf andere sich bewerbende Personen zu vergeben. Jedoch ist es NICHT möglich zwei Listenkreuze zu vergeben.

Sie haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.  Die Zahl steht ganz oben auf den Stimmzettel (50 Stimmen im Landkreis Tirschenreuth).

Was ist der Unterschied zwischen häufeln und panaschieren?

  • Häufeln: Einer Bewerberin oder einen Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden.
  • Panaschieren: Die Stimmen können an Bewerberinnen oder Bewerber auf verschiedenen Listen für Parteien bzw. Wählergruppen verteilt werden.

ACHTUNG: Erlaubt ist beides bei der Kommunalwahl, aber es gilt zu beachten das nur soviel Stimmen verteilt werden dürfen, wie es Sitze gibt (12 Gemeinderatsmandate, 50 Kreistagsmandate)

Bei der Wahl zum Bürgermeister bzw. Landrat ist häufeln und panaschieren nicht möglich!

Wann werden meine Stimmen ungültig?

Damit Ihre Stimmen bei der Kommunalwahl auch gezählt werden können, muss folgendes beachtet werden:

  • Auf den Stimmzetteln dürfen nur Kreuze bzw. mit Zahlen gekennzeichnet werden, wo es erlaubt ist. à Bei der Wahl zum Bürgermeister kann ein Kreuz beim Bewerber erteilt werden, oder Sie ergänzen das freie Feld mit dem Namen.
  • Der Stimmzettel darf nicht leer bleiben und muss klar zeigen, wie abgestimmt wurde
  • Keine zusätzlichen Zeichen, Bemerkungen oder Kritzeleien hinzufügen
  • Bei der Briefwahl müssen die Unterlagen vollständig ausgefüllt sein. Achten Sie darauf das am Wahlschein die eidesstaatliche Erklärung unterschrieben ist. Spätestens bis 18.OO Uhr am Wahlsonntag, 08. März 2026 muss der Wahlbrief bei der Gemeindeverwaltung Immenreuth ankommen. Eine Abgabe der Unterlagen im Wahllokal ist allerdings NICHT möglich.

Sollte eine Stimme für ungültig erklärt werden, können die restlichen Stimmzettel bei korrekter Stimmenabgabe trotzdem ihre Gültigkeit behalten.

Wann werden die Ergebnisse bekannt gegeben?

 

http://www.immenreuth.de/wp-content/uploads/2026/01/question-mark-2309040_1280.jpg Nach 18 Uhr beginnt am Wahltag die öffentliche Auszählung. Das vorläufige Ergebnis gibt es noch am Abend oder in der Nacht, und die endgültigen Ergebnisse erfolgt nachdem der Wahlausschuss der Gemeinde und des Landkreises getagt haben zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Ergebnisse können auch auf unserer Homepage unter folgenden Link am Wahlabend eingesehen werden: Wahlergebnisse – Gemeinde Immenreuth

Wie werde ich Wahlhelfer?

Die Gemeinde benötigt bei allen Wahlen Wahlhelfer. Bei den Kommunalwahlen sind es jedoch wesentlich mehr Wahlhelfer die benötigt werden.

  • Wer bei Wahlen mithelfen will, kann sich jederzeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin anmelden. Diese Aufgabe spielt eine wichtige Rolle für faire und transparente Wahlen:
    • Bewerbung:
      Beim Wahlamt kann man sich mit diesem Formular anmelden.
    • Voraussetzungen:
      Man muss wahlberechtigt sein und am Wahltag zuverlässig mitarbeiten. Vorerfahrung ist nicht nötig, aber man muss von morgens bis zur Auszählung am Abend zur Verfügung stehen.
    • Aufgaben:
      Zu den Aufgaben zählen die Betreuung der Wahlkabinen, das Überprüfen der Wahlunterlagen und die Auszählung der Stimmen nach Wahlschluss.
    • Vergütung:
      Freiwillige Wahlhelfende erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung, die „Erfrischungsgeld“ genannt wird. Dies sind in Immenreuth 50 Euro. Sollte eine Stichwahl stattfinden, beträgt diese 30 Euro. Eine Stichwahl kann nur eventuell bei der Wahl zum Landrat vorkommen, da hier mehrere Kandidaten zur Verfügung stehen.

Mit einer kurzen Bewerbung kann man also einen wertvollen Beitrag zu fairen und transparenten Wahlen leisten.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

 

Dann wenden Sie sich an das Wahlamt in Immenreuth:
Frau Katja Busch (Wahlleitung) unter 09642921613 oder E-Mail: katja.busch@immenreuth.de steht Ihnen hier zur Verfügung.
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