In Kürze werden wir die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren erstellen. Dazu ist eine Ablesung der
Wasserzähler notwendig. Bitte lesen Sie Ihren Wasserzähler zum 31.12.2022 ab, hierfür erhalten Sie in Kürze den
Ablesebrief. Gerne können Sie diesen hierfür nutzen. Eine Übersendung per Post, Telefax, Email ist ebenfalls möglich.
Eine Abgabe ist bis einschließlich 08.01.2023 möglich, nicht abgegebene Zählerstände werden von uns geschätzt.
Nutzen Sie auch die Online-Zählerstandsmeldung über das Bürger-Service-Portal.