Gesetzesänderung 2025: Abschaffung Jugendfischereischein & Angeln ab 7 Jahre
Die Bayerische Staatsregierung hat eine weitreichende Änderung des Fischereigesetzes beschlossen.
- Der Jugendfischereischein wird ab dem 01. Januar 2025 bayernweit abgeschafft.
- Das Angeln ist ab diesem Tag für Kinder ab 7 Jahre ohne entsprechendes Dokument möglich.
- Voraussetzung ist die Begleitung einer erwachsenen Person mit staatlichem Fischereischein.
- Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
- Ein Nachweis über das Alter des Kindes sollte ggf. mitgeführt werden (beispielsweise Reisepass, Ausweis).
Die Regelungen für das Angeln sind die des vorherigen Jugendfischereischeins. Die Kinder können nun bereits ab 7 Jahre in diesem Rahmen angeln gehen.