Gesetzesänderung 2025: Abschaffung Jugendfischereischein & Angeln ab 7 Jahre

Die Bayerische Staatsregierung hat eine weitreichende Änderung des Fischereigesetzes beschlossen.

  • Der Jugendfischereischein wird ab dem 01. Januar 2025 bayernweit abgeschafft.
  • Das Angeln ist ab diesem Tag für Kinder ab 7 Jahre ohne entsprechendes Dokument möglich.
  • Voraussetzung ist die Begleitung einer erwachsenen Person mit staatlichem Fischereischein.
  • Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
  • Ein Nachweis über das Alter des Kindes sollte ggf. mitgeführt werden (beispielsweise Reisepass, Ausweis).

Die Regelungen für das Angeln sind die des vorherigen Jugendfischereischeins. Die Kinder können nun bereits ab 7 Jahre in diesem Rahmen angeln gehen.