Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Durch die Grundsteuerreform mussten alle Grundstückseigentümer eine neue Grundsteuererklärung zum Stichtag 01. Januar 2022 beim Finanzamt einreichen.
Die festgestellte Grundsteuer ist über Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen an Ihren Grundstücken/Häusern Kenntnis erlangen. Gleichzeitig sind die betroffenen Steuerpflichtigen verpflichtet eine Anzeige zu erstellen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Ihnen dafür den beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ erstellt.
Der Flyer liegt bei uns in der Gemeindeverwaltung aus. Außerdem können Sie diesen auch hier online einsehen.

