Gemäß § 196 BauGB wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Tirschenreuth ermittelt und gemäß § 6 Abs. 3 i.V.m. § 12 BayGaV beschlossen.
Sie können daher ab sofort bis einschließlich 25.09.2026 zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die aktuelle Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 einsehen.

